Erkrankung/Urlaub
Bei Urlaub oder Krankheit der Tagespflegeperson werden die Betreuungskosten bei pauschaler Bezahlung weiter bezahlt.
Sollte in der Zeit eine Vertretung benötigt werden, muss die Bezahlung dieser von den Eltern geregelt werden, dafür wurden zwei Monate in der der Pauschale berücksichtigt.
Bei Förderung über das Jugendamt, weise ich darauf hin, das im Falle einer Vertretung, diese laut SGB 8 § 23 Abs 4, beim zuständigem Jugendamt anzufordern ist. Da die Rechtslage für die Kosten nicht geklärt ist, erklären die Eltern sich damit einverstanden, anfallende Kosten beim Jugendamt zu beantragen. Zahlt das Jugendamt nicht, übernehmen die Eltern die Kosten.
Über diesen Link finden sie meine Kolleginnen, die im Notfall einspringen könnten, wenn sie Platz haben.
Tagesmütter Westoverledingen/Rhauderfehn